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Steuererklärung: So beantragen Sie die Fristverlängerung – mit Musterbrief

Inhaltsverzeichnis

Die „Abrechnung“ mit dem Finanzamt erfolgt alljährlich aufs Neue: Die jährlichen Steuererklärungen müssen jeweils bis zum 31. Mai eines Jahres für das vorausgegangene Jahr abgegeben werden. Die Einkommensteuer-Erklärung für 2012 und die dazugehörigen Anlagen, wie insbesondere die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, müssen dem Finanzamt also fristgerecht bis zum 31. Mai 2013 vorliegen.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie die Einkommensteuer-Erklärung, um das Finanzamt zur Kasse zu bitten. Sehen Sie in der Steuererklärung keine lästige Pflichtübung, sondern eine hochwillkommene Gelegenheit, dem Finanzamt Ihre Steuerersparnis „schwarz auf weiß“ vorzurechnen.

Und: Holen Sie sich Ihr Geld schnellstmöglich zurück, indem Sie sich mit der Abgabe der Steuererklärung beeilen. Wenn Sie die Steuerformulare gleich zu Beginn des Jahres beim Finanzamt einreichen, geraten Sie gar nicht erst in den alljährlichen Aktenstau.

Steuererklärung: Finanzbeamten persönlich aufsuchen

Eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung können Sie zusätzlich dadurch fördern, dass Sie „Ihren“ Finanzbeamten persönlich aufsuchen, um die Steuererklärung abzugeben. Dadurch erreichen Sie, dass Ihre Unterlagen sofort geprüft werden. Der 31. Mai eines Jahres: Diesen Termin müssen Sie grundsätzlich einhalten. Aber auch im Steuerrecht gilt: Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Man muss allerdings auch um sie wissen.

Wenn Sie einen Steuerberater mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuer-Erklärung beauftragt haben, brauchen Sie sich um die Einhaltung der Frist und um eine etwaige Fristverlängerung nicht zu kümmern.

Mehr Zeit für die Steuererklärung? Antrag auf Fristverlängerung stellen

Wie reagieren Sie aber, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst fertigen wollen und feststellen, dass Sie dafür mehr Zeit als geplant brauchen? In einem solchen Fall können und müssen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Bei verspäteter Abgabe droht sonst ein Verspätungszuschlag. Dienstreisen, Krankheiten oder Arbeitsüberlastung können die beantragte Fristverlängerung rechtfertigen.

Sie können die Fristverlängerung aber etwa auch damit begründen, dass noch wichtige Unterlagen fehlen. Die Abgabefrist können Sie aber nicht beliebig lang hinausschieben. Und: Erwarten Sie eine Steuererstattung, dann sind Sie auch selbst an einer zügigen Bearbeitung interessiert.

Sollten Sie aber aus den genannten Gründen an einer Fristverlängerung interessiert sein, so ist dies mit Hilfe des Steuerberaters bis maximal Februar des Folgejahrs möglich, für die Steuererklärung 2012 also bis Ende Februar 2014. Das ist die so genannte „Steuerberater-Nachfrist“.

Musterschreiben: Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung

Steuer-Nummer: 03/111/99559

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung bin ich gehindert, die Einkommensteuer-Erklärung 2003 fristgerecht einzureichen. Im Hinblick darauf bitte ich, mir eine Fristverlängerung bis zum 30.9.2004 zu gewähren.

Für den Fall, dass ich innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag stattgegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen,Max Mustermann

Mit diesem Antrag sind Sie dann auf der sicheren Seite und haben etwas mehr Zeit für Ihre Steuererklärung.