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Steuerfreibetrag berechnen und über mehr Netto-Einkommen verfügen

Inhaltsverzeichnis

Mit dem überlegten Einsatz des Steuerfreibetrages kann jeder seine persönliche Liquidität verbessern. Dieser Steuervorteil ist besonders für Familien interessant.

In den seltensten Fällen sind die Haushaltbudgets von Familien so bemessen, dass sie auch als Kreditgeber für Dritte herhalten können. Nichts anderes aber passiert, wenn die monatlichen Abzüge von Lohn oder Gehalt zu hoch ausfallen.

Zwar lässt sich das Geld bei der jährlichen Steuererklärung zurückholen, aber bis dahin fungiert es als zinsloses Darlehen für den Staat. Noch ärgerlicher ist: Die entsprechenden Gelder fehlen oft, wenn es um unvorhergesehene Reparaturen oder Wünsche der Kinder geht.

Die besten Wege, sich mehr finanzielle „Luft“ zu verschaffen, sind

  •   genau den individuellen Steuerfreibetrag berechnen
  • eine kluge Wahl der Steuerklasse bei Ehepaaren

Lohnempfänger von etwa 2.500 Euro monatlich können leicht 100 Euro mehr in der Tasche haben, wenn sie ihren Steuerfreibetrag berechnen und bereits über das laufende Jahr geltend machen.

Lohnsteuer Freibetrag berechnen anhand der realen Belastung

Wer dem Finanzamt einfach die Abzüge überlässt, bekommt zwar auch einen Freibetrag anerkannt, aber dabei handelt sich lediglich um den Grundfreibetrag, der jedem Steuerpflichtigen angerechnet wird.

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2013 8.130 Euro. Das ergibt eine monatliche Entlastung von 682,50 Euro, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen.

Wenn aber hohe Werbungskosten, besondere Belastungen oder Verluste aus anderen Einkunftsarten anstehen, lassen sich diese Ausgaben schon im laufenden Jahr verrechnen.

Was die Steuerpflichtige ansonsten in der jährlichen Einkommensteuererklärung rückwirkend als Freibetrag berechnen, können sie auch im Voraus tun – genauer gesagt: bis zum 30.11. eines jeden Jahres.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt gestellt werden, wodurch für das folgende Jahr ein entsprechend höherer Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird.

Der Arbeitgeber führt dann bei der Lohn- und Gehaltszahlung nur noch den gekürzten Steuerbetrag vom Bruttoarbeitslohn an das Finanzamt ab.

Den individuellen Freibetrag berechnen und bereits im laufenden Jahr genießen können auch Rentner. Da Renten als Einkommen behandelt werden, steht den Beziehern auch die Möglichkeit der Erhöhung des Freibetrages offen.

Am Jahresende müssen die zur Ermäßigung geltend gemachten Aufwendungen aber auch wirklich eingetreten sein und in der Steuererklärung nachgewiesen werden. Ansonsten droht eine entsprechende Nachzahlung.

Freibetrag berechnen – Rechner im Internet nutzen

Der individuelle Freibetrag lässt sich leicht mit einem Rechner im Internet feststellen. Dazu sind gar nicht so viele Angaben nötig. Der Aufwand verringert sich auf wenige Minuten, wenn Sie einen Lohnsteuer-Rechner im Internet nutzen.

Als allgemeine Informationen werden nur das Geburtsjahr, die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Angabe, ob und in welchem Bundesland Kirchensteuer gezahlt wird, gefordert.

Die Angaben zum Bruttolohn umfassen die Höhe und die darin enthaltenen Versorgungsbezüge. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungszahlungen werden angegeben sowie die nach individueller Lage abzuziehenden Kosten im Lohnzahlungszeitraum.