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Vorsteuer berechnen – das Problem der zwei Steuersätze

Inhaltsverzeichnis

Auf jeden Rohstoff, jede Ware oder Dienstleistung wird im Wirtschaftskreislauf Umsatzsteuer entrichtet – jeder Unternehmer ist von dieser Regelung betroffen (Ausnahme bildet hier lediglich Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG). In der Regel gilt die Größe von 19% Umsatzsteuer auf den jeweiligen Rechungsnettobetrag, die an den Fiskus abzuführen ist.

Etliche Berufsgruppen und Produkte unterliegen jedoch dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Bei den Berufsgruppen sind die getroffenen Ausnahmen scheinbar überschaubar. Leistungen von Autoren, Journalisten oder Künstlern – also mit überwiegend ideellem Einsatz erstellte Produkte – werden in der Regel nur mit 7% Umsatzsteuer belegt.

Ist die Sachlage klar, stellt das weitere Verfahren kein Problem dar. Auf die eigene finanzielle Forderung werden 7% oder 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen und, je nach geltender Vorsteuerrahmen, monatlich, vierteljährlich oder zum Jahresabschluss an das Finanzamt abgeführt.

Die Vorsteuer wird monatlich fällig, wenn der Umsatzsteuerbetrag eines Unternehmens 7.500 € übersteigt und vierteljährlich ab 1.000 €. Um für den jeweiligen Zeitraum die Vorsteuer berechnen zu können, werden die in dieser Zeit eingenommenen Umsatzsteuerbeträge addiert und zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt überwiesen – abzüglich der selbst gezahlten Umsatzsteuerbeträge.

Vorsteuer berechnen – keine Kredite vergeben

Die Vorsteuer berechnen und dem Finanzamt nur das zu überweisen, was als Differenz zu den eigenen Umsatzsteuerausgaben übrig bleibt, gehört zu den grundlegenden Maßnahmen, um liquide zu bleiben. Wer nur die Vorsteuer aus den Einnahmen überweist und die Abrechnung auf das Jahresende verschiebt, verschafft dem Staat nur einen unentgeltlichen Kredit.

Das gilt auch, wenn unterschiedliche Steuersätze innerhalb einer Veranlagung gültig werden oder Teilbeträge aus Rechnungen mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen belegt werden müssen. Im Gegenzug ist es ratsam, den ermäßigten Steuersatz nur in Anwendung zu bringen, wenn er sich auch hinreichend belegen lässt. Denn über die grobe Orientierung der o.g. Berufsgruppen hinaus gelten eine ganze Reihe von Sonderregelungen.

Vorsteuer berechnen – 7% oder 19%?

Viele Leistungen und Produkte, die vom Staat mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz subventioniert werden, spielen in die Umsatzsteuerabrechnung hinein. Zahntechniker oder Lieferanten von Brennholz erheben auf ihr Liefervolumen nur 7% Mehrwertsteuer. Tierzucht, Rechteverwertung, gemeinnützige Organisationen – in vielen Fällen kommt nur der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung.

Die generelle Besteuerung regelt § 12 des Umsatzsteuergesetzes, die genauere Aufteilung ist in zwei Tabellenanhängen mit 54 Kategorien aufgeführt. Bei unklaren Fällen halten sich die Finanzbeamten an die Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums (kurz: BMF); trotzdem mussten in den letzten Jahren Hunderte von Grenzfällen vor Gericht geklärt werden.

Um die Vorsteuer berechnen zu können, sollte also zuallererst sicher geklärt sein, welcher Steuersatz überhaupt zu erheben ist. Selbstverständlich ist das nicht nötig, wenn ein Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und von der Mehrwertsteuer befreit ist.