Was Anleger bei der Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge beachten müssen
Ausschüttungsgleiche Erträge sind Erträge, die in einem Fonds verbleiben und wieder angelegt werden und dem Anleger nicht in einem bestimmten Rhythmus ausgezahlt werden. Man könnte meinen, dass Privatanleger ausschüttungsgleiche Erträge nicht versteuern müssen, da sie ja nicht direkt über ihr Geld verfügen können. Allerdings müssen Anleger auch diese Erträge versteuern und zwar mit der Abgeltungsteuer.
Anleger sollten dabei ein paar Dinge beachten, um einerseits Steuern zu sparen und andererseits keine Fehler vor dem Fiskus zu machen. Ein Freistellungsauftrag kann beispielsweise helfen, erst ab 801 € Abgeltungsteuer zahlen zu müssen.
Wie entstehen ausschüttungsgleiche Erträge?
Fonds, in denen das Geld verbleibt und reinvestiert wird, heißen thesaurierende Fonds. Bei thesaurierenden Fonds wird das Geld wieder angelegt, was zur Folge hat, dass sich der Fonds um die zugeflossenen Erträge erhöht.
Diese Form der Geldanlage ist für diejenigen interessant, die langfristig ein Vermögen aufbauen wollen und nicht auf regelmäßige Ausschüttungen und laufende Erträge angewiesen sind. Im Gegensatz dazu gibt es ausschüttende Fonds, die ihre Erträge regelmäßig an Anleger ausschütten. Diese Ausschüttungen können jährlich, monatlich oder quartalsweise erfolgen. Anleger können dann sofort über das Geld verfügen.
Jegliche Form von Kapitalerträgen muss mit der Abgeltungsteuer versteuert werden. Diese beträgt seit 2009 pauschal 25% (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Auch Erträge, die im Fonds verbleiben, müssen versteuert werden. In der Regel verbuchen thesaurierende Fonds die Kapitalerträge von Anlegern zum Ende eines Geschäftsjahres als steuerlich zugeflossen. Diese Erträge gelten beim Finanzamt als ausschüttungsgleiche Erträge und der Fonds muss die Abgeltungsteuer an die Finanzbehörden abführen.
Das müssen Anleger bei der Besteuerung ihrer Erträge beachten
Privatanleger können nun einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank stellen, um ausschüttungsgleiche Erträge bis zu einer Höhe von 801 € nicht automatisch abgelten zu lassen. Erst ab 801 € werden die Erträge dann versteuert und vom Fonds an das Finanzamt abgeführt.
Bei einem ausländischen thesaurierenden Fonds müssen Anleger ein paar Besonderheiten beachten um nicht zu viele und auch nicht zu wenige Steuern zu bezahlen. Ihre Erträge müssen sie in ausländischen Fonds dem Finanzamt selbst deklarieren, da ausländische Fonds nicht verpflichtet sind die Abgeltungsteuer einzubehalten und an die deutschen Behörden weiterzureichen. Diese Anleger müssen daher jährlich ihre Erträge in der Einkommensteuererklärung angeben, die dann der Abgeltungsteuer unterliegen.
Tipps, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden
Um eine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Fonds im Ausland zu vermeiden, ist es wichtig bei einem Verkauf der Fonds darauf zu achten, dass die inländische Depotbank die Steuer an den Fiskus schon abführt. Sowohl auf den Wertzuwachs als auch durch die wiederangelegten Erträge werden Steuern einbehalten. Dies passiert auch dann, wenn Anleger ihre thesaurierten Kapitalerträge jährlich in ihrer Steuererklärung bereits angegeben haben.
Um bei einem Verkauf keine hohen Steuerabzüge zu haben, müssen Anleger in dem Jahr in dem sie ihre Fonds verkaufen, in der Steuererklärung die zu hohen Abzüge zurückfordern. Sie müssen nachweisen, dass die laufenden Erträge in den Vorjahren bereits berücksichtigt werden. Erst dann vermeiden Anleger eine Doppelbesteuerung im Aus- und Inland.
Sparer sollten Nachweise und Steuererklärungen über Jahre hinweg aufheben
Anleger und Sparer, die durch thesaurierende Fonds über ausschüttungsgleiche Erträge verfügen, die wieder angelegt werden, müssen die Besteuerung dieser Erträge beachten. Im Inland schlägt ab 801 € die Abgeltungsteuer zu, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde sogar schon ab dem ersten Euro. Im Ausland droht eine Doppelbesteuerung, wenn Anleger nicht aufpassen. Um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern, müssen Sparer Bankabrechnungen und Steuererklärungen der letzten Jahre vorzeigen, weshalb sie diese unbedingt aufbewahren sollten.