Welche Kosten in der Steuererklärung absetzbar sind: Ihre Checkliste
Wer als Freiberufler oder Selbstständiger sein Geld verdient, kann einiges bei der Steuer sparen, wenn er seine Steuererklärung selber macht.
Voraussetzung ist natürlich, dass er genau weiß, welche Ausgaben und Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden dürfen.
Checkliste: Diese Kosten können Sie in der Steuererklärung absetzen
Damit Sie schon vor dem eigentlichen Ausfüllen der Steuererklärung wissen, welche Belege sich aufzuheben lohnen, haben wir Ihnen die folgende Checkliste zusammengestellt. Sie enthält die wichtigsten und gängigsten Kostenpunkte, die Sie von der Steuer absetzen können.
Kosten für Versicherungen. Hierzu zählt neben der Krankenversicherung ebenfalls die Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherung sowie eine eventuelle Berufshaftpflichtversicherung.
- Berufliche oder private Rechtsschutzversicherungsbeiträge mit ausgewiesenem beruflichem Prämienanteil
- Beiträge in die Rürup- oder Riester-Rente sowie freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung. Außerdem Kosten für Rentenberatung
- Unterhaltsleistungen an getrennt lebende Ehegatten oder Kinder. Ebenfalls eventuelle Unterstützungs-Zahlungen an andere Verwandte oder Angehörige im In- und Ausland
- Kosten für ein berufsbezogenes Studium (Semestergebühren) sowie entsprechende VHS-Kurse oder berufsbezogene Fortbildungsseminare und Arbeitsgemeinschaften
- Spenden an politische Parteien oder gemeinnützige Vereine und Organisationen
- Schulgeld für Ihre Kinder sowie Kosten für Kinderbetreuung. Im Einzelnen: Gebühren für Kita/Hort, Kindergarten, Babysitter, Nachhilfe
- Kosten für medizinische Leistungen /Heilkosten. Hierzu zählen Krankenhauskosten, Kurkosten, Praxisgebühren, Therapeutenkosten, Akupunkturkosten, Apotheken- und Medikamentekosten, Heilpraktikerkosten, Hörgerätekosten. Außerdem Ausgaben beim Zahnarzt und Optiker
- Kosten für Beerdigungen und Grabstein(e) sowie Grabsteinpflege
- Anwaltskosten sowie Kosten für einen Arbeitsgerichtsprozess
- Kosten, die durch eine Scheidung verursacht wurden
- Beiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände
- Ausgaben für Arbeitsmittel, darunter: Stifte, Papier, Druckerpatronen, Kopierkosten und sonstiger Bürobedarf
- Kosten für Fachliteratur, also Bücher und Fachzeitschriften, die in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen
- Ausgaben für Arbeitsbekleidung und Reinigungskosten für Arbeitskleidung
- Kosten für technische Anschaffungen und Ausrüstungen (sofern beruflich veranlasst), inklusive PC- oder Laptopanschaffung, Anschaffungen von Peripheriegeräten (Fax, Drucker, Kopierer, Scanner)
- Ausgaben für ein Arbeitstelefon, Anrufbeantworter oder ein rein beruflich genutztes Mobiltelefon sowie entsprechende Telekommunikationsentgelte (also Telefon-. Handy- und Internetkosten)
- Ausgaben für Dienstreisen inklusive Verpflegungsspesen, Übernachtungskosten, Taxifahrten (zu beruflichen Fahrzielen)
- Gebühren für den Besuch von Messen und/oder Tagungen
- Kosten für ein dezidiertes Arbeitszimmer, inklusive Miete, Energie, Einrichtung, Renovierungen und Hausratversicherung
- Für Hauseigentümer ebenfalls: Hausversicherungen, Kosten für Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Instandhaltungskosten. Außerdem haushaltnahe Dienstleistungen wie Malerarbeiten, Speditionen und andere Handwerker- und Betriebskosten
- Ausgaben für Bewerbungsunterlagen
- Kosten einer Homepage, Gebühren für das berufliche SocialNetwork XING
- Unfallkosten, wenn der Schaden auf dem Weg zur Arbeit oder einer sonstigen dienstlichen Fahrt entstanden ist
- Ausgaben für einen Umzug (Mietfahrzeug, Spedition, Handwerker, etc.), wenn dieser berufliche veranlasst ist
Selbst diese umfangreiche Checkliste enthält nicht alle möglichen Posten, die als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Aber Sie erhalten einen guten Überblick, was alles möglich ist.
Wichtig ist natürlich immer, dass entsprechende Quittungen und Belege und in vielen Fällen auch zusätzliche schriftliche Erläuterungen der Steuererklärung beigefügt werden müssen.