Wohn-Riester: Besteuerung kann teuer werden
Seit 2008 ist Riestern auch mit Bausparverträgen möglich. Das sogenannte Wohn-Riester ist de facto ein Bausparvertrag, der steuerlich vom Staat gefördert wird. Die Riester-Förderung von Wohneigentum basiert auf dem Eigenheimrentengesetz. Dadurch wird eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zur staatlich geförderten Altersvorsorge.
Jeder Sparer, der 4% seines Einkommens einzahlt, erhält 154 € Grundzulage und für jedes Kind 185 € Kinderzulage. Ab 2017 soll diese Grundzulage voraussichtlich auf 165 € angehoben werden. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind, spendiert der Fiskus 300 € pro Jahr. Der Höchstbetrag für die Förderung bei der Tilgung beträgt derzeit maximal 2.100 € jährlich.
Das Geld aus dem Wohn-Rieser-Vertrag darf jedoch nur für den Kauf, den Bau oder die Tilgung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet werden. Modernisierungen oder Renovierungen sind durch den Vertrag nicht abgedeckt.
Wohn-Riester: Besteuerung über Wohnförderkonto
Um die Beiträge zu ermitteln, wird ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Auf diesem werden der Eigenbetrag, Zulagen aber auch Tilgungsraten berücksichtigt und mit 2% jährlich verzinst.
Die Wohn-Riester Besteuerung zeichnet sich also durch eine nachgelagerte Besteuerung des Zinsertrags aus. Damit wird die Förderung von Wohn-Riester ähnlich wie die monatliche Rente besteuert.
Ein Rechenbeispiel zur Wohn-Riester Besteuerung:
Herr Meier, kinderlos, alleinstehender und 35 Jahre alt, entschließt sich zum Kauf einer größeren Eigentumswohnung zum Preis von 225.000 €. 150.000 € des Kaufpreises werden über 15 Jahre finanziert. Das Bruttoeinkommen beträgt 55.000 €. Der Sparer tilgt monatlich diesen Betrag mit 1.000 €. Also werden insgesamt jährlich 12.000 € für die Tilgung verwendet.
Die maximale Förderung beträgt für diese Tilgung 2.100 €, die Riester-Zulage 154 €, die steuerliche Entlastung 752 €. Der Tilgungsbetrag samt Zulagen und Eigenanteil wird auf das Wohnförderkonto gebucht und dort mit jährlich 2% verzinst. Damit gehen 15 Jahre lang 2.100 € (1.946 € Eigenanteil), also insgesamt 31.500 € ein, die mit 2 % pro Jahr verzinst werden.
Nach 15 Jahren stehen damit 37.042,50 € auf dem Wohnförderkonto. Die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens durch Wohn-Riester beträgt damit 2.469,50 Euro (37.042,50 : 15) pro Jahr. Dieser Ansparbetrag wird bis zum Rentenbeginn mit 67. Jahren weiter mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Bei Rentenbeginn steht das Wohnförderkonto dann bei 51.868,44 €.
Wohn-Riester Besteuerung – Einmalbetrag oder Verminderungsbetrag
Bei der Besteuerung gibt es nunmehr zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Sparer die Steuerschulden mit einem Schlag begleichen, zum anderen ist eine Ratenzahlung der Steuerlast möglich.
Während der Ansparphase ist Förderung vollständig steuerfrei, erst zu Rentenbeginn werden Steuern auf die Spar- und Tilgungssummen (nachgelagerte Besteuerung) fällig.
Diese Besteuerung richtet sich nach dem individuellen Steuersatz des Rentners. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass das Finanzamt einen Nachlass von 30% gewährt. Damit werden de facto nur 70% des Geldes auf dem Wohnförderkonto der Steuer unterzogen.
Im Gegenzug muss der Sparer die Wohnung oder Haus behalten und darf diese nicht verkaufen. Eine weitere Möglichkeit ist die Tilgung der Steuerschuldung durch das Abstottern der Steuerschuld (Verminderungsbetrag). Damit hat der Riester-Sparer die Möglichkeit, die Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr zu begleichen.
Der Nachteil: Im Gegensatz zur Einmalzahlung erhält der Sparer keinen Rabatt.
Ein Fazit
Wohn-Riester kann sich unter Umständen lohnen, wobei sich die Vorteile vor allem während der Tilgungsphase zeigen. Mit Hilfe von Wohn-Riester kann schneller getilgt werden. Allerdings werden im Alter dann Steuerzahlungen fällig, welche die Freude an den eigenen vier Wänden schnell trüben können.
Verbraucherschützer raten beim Abstottern der Riester-Steuerschuld den Rentenbeginn möglichst auf das 67. oder 68. Lebensjahr zu verlegen. Dadurch müssen nur 17 bis 18 Jahre lang Riester-Steuer gezahlt werden.
Insgesamt ist Wohn-Riester eher für Besserverdienende geeignet als für Geringverdiener und lohnt sich lange nicht in allen Fällen. Im Vorfeld sollten genaueste Überlegungen und Rechnungen aufgestellt werden.