50 Jahre Mehrwertsteuer: Geschichte und Hintergründe
Seit dem 01. Januar 1968 gibt es die Mehrwertsteuer in Deutschland, deren Kern seitdem unverändert besteht. Für Firmen bedeutete die Einführung dieser Umsatzsteuer damals eine Revolution ihrer Buchhaltung, schließlich konnten sie sich die Steuer vom Finanzamt wieder erstatten lassen.
Für Verbraucher bedeutete die Einführung damals in erster Linie eine Erhöhung der Preise aller Güter des täglichen Bedarfs.
Unternehmer sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer auszuweisen
Firmen konnten zu Beginn noch entscheiden, ob sie bei dem sogenannten Vorsteuerausgleich mitmachen wollten oder nicht. Wer sich dagegen entschied, hatte häufig Probleme, seine Kunden zu halten, da diese auf der Mehrwertsteuer sitzen geblieben wären. Heutzutage muss jeder Unternehmer ab der Einkommensgrenze von 17.500 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr die Steuer ausweisen.
Für Unternehmer ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten: Sobald es einen Abnehmer gibt, kann die Steuer auf diesen weitergegeben werden. Das Nachsehen hat der Endverbraucher, der die Steuer dann auf niemanden mehr abwälzen kann.
Mehrwertsteuersätze in der Vergangenheit:
Die Mehrwertsteuer liegt seit 2007 bei 19 %, davor betrug sie 16 %. Bei ihrer Einführung betrug die Mehrwertsteuer noch 10 %. So sahen die Mehrwertsteuer-Sätze in der Vergangenheit aus:
Ab 1. Januar 1968: 10 %Ab 01. Juli 1968: 11 %Ab 01. Januar 1978: 12 %Ab 01. Juli 1979: 13 %Ab 01. Juli 1983: 14 %Ab 01. Januar 1993: 15 %Ab 01. April 1998: 16 %Ab 01. Januar 2007: 19 %
Die Geschichte der Entstehung der Mehrwertsteuer
Auch schon vor der Einführung der Mehrwertsteuer, wie sie heute bekannt ist, gab es verschiedene Umsatzgelder. So existierten schon ab dem 15. Jahrhundert gewisse Einzelverbrauchssteuern. Im Laufe des Ersten Weltkriegs etablierte sich zunächst eine Stempelsteuer auf Warenlieferungen und ab 1918 dann eine sog. Allphasen-Bruttoumsatzsteuer. Diese lag zunächst bei 0,5 % und stieg dann bis 1951 auf 4 % an. Bis 1967 galt dieses System, aus dem dann die heutige Mehrwertsteuer entstanden ist.
Wie die Einnahmen aus der Steuer verteilt werden, ist im Grundgesetz festgelegt. Bund, Länder und Gemeinden teilen sich die Einnahmen, die Gemeinden erhalten mit rund 2 % aber am wenigsten.
Viele Aspekte der Mehrwertsteuer sind für Verbraucher schwer nachzuvollziehen
Manche Güter und Leistungen sind nicht mit 19 % besteuert, sondern mit 7 % – die Unterschiede und Gründe sind oft nur schwer nachvollziehbar, sollen den Verbraucher aber an mancher Stelle (z.B. bei Grundnahrungsmitteln) entlasten. So werden grundsätzlich Lebensmittel, Kunstgegenstände, Hotelübernachtungen und Bücher und Zeitungen nur mit 7 % besteuert, Getränke generell aber mit 19 %. Für Milch und Wasser hingegen gilt wieder der reduzierte Satz von 7 %.
Viele Aspekte der Mehrwertsteuer sind Verbrauchern bis heute ein Rätsel: Beim Essen vom Imbiss im Stehen oder zum Mitnehmen werden 7 % Steuer fällig, im Sitzen hingegen 19 %. Kunden merken von diesen unterschiedlichen Steuersätzen häufig nichts, Unternehmen jedoch müssen die verschiedenen Steuerarten ausweisen. Auch in Kantinen gibt es Unterschiede, so müssen die Betreiber von Hochschul-Mensen 7 % Umsatzsteuer zahlen, normale Schulen hingegen 19 %.
Die Mehrwertsteuer in anderen Ländern
Das Mehrwertsteuersystem ist in anderen Ländern zwar ähnlich geregelt wie in Deutschland, wenn auch mit zum Teil ganz anderen Sätzen. In den USA beispielsweise legt jeder Staat selber fest, wie hoch die Mehrwertsteuer ausfällt. Von Staat zu Staat kostet der gleiche Artikel daher zum Teil unterschiedlich viel, da die Steuer verschieden ist. Zudem werden Preise in den USA häufig ohne Steuer ausgezeichnet, diese wird erst an der Kasse addiert.
Spitzenreiter in Sachen Mehrwertsteuer in der EU ist Dänemark mit 25 %. In Österreich werden 20 % Normalsatz fällig und 10 % ermäßigter Satz, in Italien sogar 22 %. Luxemburg nimmt 17 %, Spanien 21 % und Tschechien 21 % (ermäßigt 15 %, stark ermäßigt 10 %). Für Unternehmer in Deutschland sind die Mehrwertsteuersätze der anderen Länder wichtig, schließlich muss in Rechnungen für Dienstleistungen oder dem Einkauf von Gütern der jeweils geltende Satz berücksichtigt werden.