Kalte Mietwohnung: Welche Rechte hat der Mieter?

Inhaltsverzeichnis

Angesichts der frostigen Temperaturen gibt es derzeit viel Streit um die Beheizung von Mietwohnungen.

Manche Mieter brauchen tropische Temperaturen, um sich wohl zu fühlen. Müssen Sie dies gewährleisten? Nein!

Wie kalt darf es sein? Diese Rechte hat der Mieter

Es gilt ein objektiver Maßstab: Während der Heizperiode, vom 1. Oktober bis 30. April, müssen Sie als Vermieter in einer Mietwohnung eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius gewährleisten.

Allerdings müssen Sie nicht ganztägig diese Temperaturen einhalten.

Nachts, zwischen 23.00 bzw. 24.00 Uhr und 6.00 Uhr, sind 18 Grad Celsius ausreichend.

Mindesttemperatur nicht erreicht: Mieter kann Miete mindern

Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor.

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, einen solchen Mangel zu beseitigen, ansonsten kann Ihr Mieter die Miete mindern.

Wird es in Ihrer Mietwohnung nur maximal 18 Grad Celsius warm, kann Ihr Mieter eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent durchsetzen.

Fällt die Heizung bei Minusgraden im Winter komplett aus ist eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent möglich.

Ist Ihre Mietwohnung dauerhaft kalt und drohen dem Mieter Gesundheitsschäden, ist der sogar berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Vermeiden Sie daher eine zu kalte Mietwohnnung.