Kindergeldzuschlag: Kind in Ausbildung

Themen:

Kindergeld für ein Kind in einer Berufsausbildung kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erhalten werden.

Mit einer Berufsausbildung ist eine Ausbildung gemeint, die auf einen zukünftigen Beruf hinarbeitet.

In der also Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, durch die der spätere Beruf ausgeübt werden kann.

Damit können eine Schule, eine betriebliche Ausbildung und ein Studium gemeint sein.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit.

Studentin mit Nebenjob

Beispiel: Eine Studentin verdient in einem Nebenjob 800 Euro pro Monat.

Sie erhält dennoch den vollen Satz des Kindergeldes.

In ihrem Fall sind das 184 Euro. Das liegt daran, dass sie das Erste von zwei Kindern in ihrer Familie ist.

Denn das Kindergeld wird anhand der Kinderanzahl in einer Familie berechnet.

So ergeben sich für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro. Für das dritte 190 Euro und für das vierte und jedes weitere 215 Euro pro Monat.

Duales Studieren

Das Kinder in der Ausbildung so einfach hinzuverdienen können, war allerdings noch nicht immer so.

Erst Seit 2012 werden keine Einkommensüberprüfungen mehr bei Kindern unter 25 Jahren durchgeführt. Also können Kinder sowohl während der ersten Berufsausbildung, als auch bei einem Erststudium hinzuverdienen, ohne den Anspruch auf das Kindergeld zu verlieren.

Seit dem behält auch ein Student eines dualen Studienganges weiterhin den Anspruch auf sein Kindergeld.

Im Zweitstudium

Folgt allerdings noch eine weitere Ausbildung, beispielsweise ein Zweitstudium, treten Einschränkungen ein.

Das Kind erhält nur weiterhin Kindergeld, wenn es nicht mehr als zwanzig Stunden in der Woche arbeitet und nur bis das 25. Lebensjahr erreicht ist.

Habe ich Anspruch auf den Kindergeldzuschlag?

Der Kindergeldzuschlag ist als Ergänzung zum Kindergeld für Alleinerziehende und Elternpaare mit einem geringen Einkommen gedacht.

Welche Höhe der Zuschlag beträgt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder ab. Höchstens beträgt er allerdings 140 Euro im Monat für jedes Kind.

Wer Arbeitslosengeld П oder Sozialgeld bezieht, hat keinen Anspruch auf den Kindergeldzuschlag.

Mehr dazu: “Formulare Kinderzuschlag”

Welche Vorraussetzungen sind zu beachten?

Um den Kindergeldzuschlag zu erhalten, gibt es einige Vorraussetzungen:

Durch die Zahlung von Kindergeldzuschlag wird der Bedarf der Familie gedeckt, wodurch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld П und Sozialgeld mehr besteht.

Das Einkommen und Vermögen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze. Diese wird individuell berechnet.

Für das Kind wird bereits Kindergeld bezogen.

Die Eltern erreichen mit ihren monatlichen Einnahmen die Mindesteinkommensgrenze. Diese liegt bei Elternpaaren bei 900 Euro. Bei Alleinerziehenden liegt sie bei 600 Euro.

Lesen Sie zu diesem Thema in unserem Beitrag: “Kindergeldzuschlag: Welche Einkommensgrenze ist zu beachten?”

24. Oktober 2012
von
david_gerginov_
Seit seiner Jugend beschäftigt sich David Gerginov mit dem Kapitalmarkt und den Zusammenhängen von Politik und Wirtschaft. Sein wichtigstes Anliegen ist dabei das Aufzeigen von Zusammenhängen und die möglichst einfache Darstellung von komplexen Sachverhalten.

Infografik des Monats

Wahlversprechen Steuersenkung

Gratis Newsletter von GeVestor
Weitere Newsletter