Das Bemusterungsprotokoll ist Grundlage der Hausausstattung
Der private Häuslebauer baut in der Regel einmal in seinem Leben ein Haus. Damit ist jeder private Bauherr per se ein Anfänger und somit in der Regel ein Laie. Für die meisten ist es schwer, sich vorzustellen, wie ausgewählte Bodenbeläge, Farben oder Fenster im Zusammenspiel mit den anderen Komponenten wirken.
Das Bemusterungsprotokoll – extrem wichtig
Dazu gibt es das Bemusterungsprotokoll, das vertraglicher Bestandteil für den Hausbau wird. Im Normalfall bekommt man als Bauherr einen großen Musterkatalog vorgelegt. Dabei wird die Fantasie, sich anhand solcher Muster vorstellen zu können, wie Teppiche oder Fliesen im Raum wirken, jedem selbst überlassen.
Zugleich ist dieses Protokoll aber immens wichtig für Bauherren. Denn: Neben dem Werkvertrag und der Bauleistungsbeschreibung bestimmt das Bemusterungsprotoll die Ausstattung des Hauses.
Von der Baufirma erhält man ein vertraglich vereinbartes Haus in einer vorgegebenen Ausstattung zu einem festgelegten Preis. Im Baupreis enthalten sind Ausstattungsmerkmale für Fenster, Fliesen, Sanitäreinrichtung, Steckdosenanzahl usw., die man sich in der Bemusterung aussucht.
Tipp: Wenn man eine neue Küche kauft, kann man die Grundrissplane an den Küchenbauer schicken. Somit kann die Küchenzeile genau in den Grundriss eingeplant werden.
Beispiel: Bemusterungsprotokoll ist rechtsbindend
Für ihr neues Haus hat Familie Bauer in ihrer Bemusterung die äußere Fensterfolie in Farbe und Struktur festgelegt. Darüber wurde ein Protokoll erstellt, das den Bauherren ausgehändigt wurde. Dieses hat die Familie mit Unterschrift versehen an die Baufirma zurückgesendet.
Bei einer Baustellenbesichtigung wollte sich Familie Bauer die eingebauten Fenster anschauen und traute kaum ihren Augen. Sie passten zwar in der Farbe, aber die verbauten Fenster hatten nun eine glatte Folie. Bestellt war aber eine Folie in Holzimitat. Dies war für die Bauherren ein extrem wichtiger Punkt. Für sie war die glatte Folie optisch eine Katastrophe und passte nicht in ihr Hauskonzept.
Die Bauherren wollten gerne die Fenster wie bestellt in Folie mit Holzmaserung haben. Dazu kontaktierten sie schriftlich den Bauleiter, dass sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. Sie baten darin um Klärung und sahen im Fortgang der weiteren Arbeiten, z. B. Trockenbau und Putzarbeiten, zunächst keinen Sinn.
Kann Familie Bauer auf einen Austausch bestehen?
Der Bauleiter hat sich dazu schriftlich nicht geäußert. Es erfolgte lediglich sein Anruf bei der Familie, dass er die Fensteranlage für 12.000 € nicht wieder ausbauen könne. Der vorherrschende Mangel wäre allenfalls geringfügig. Diesen Punkt sehen die Bauherren allerdings anders. Es wurden schlicht nicht die Fenster eingebaut, die Familie Bauer ausgesucht hat.
Vertraglich vereinbart waren ausdrücklich die Lieferung und der Einbau von Fenstern mit der festgelegten äußeren Folienbeschichtung. Die hierüber erzielte Einigung ist in das Bemusterungsprotokoll eingegangen. Somit wurde dies die Grundlage für die von der Baufirma zu erbringende Vertragsleistung.
Entspricht die äußere Folienbeschichtung nun nicht der vertraglich geschuldeten, liegt ein Sachmangel im Sinne des § 633 BGB vor: Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. Für das etwaige Verschulden des Bauleiters hat die Baufirma in jedem Fall nach § 278 BGB wie für eigenes Verschulden einzustehen.
Familie Bauer kann somit von der Baufirma verlangen, dass der Sachmangel beseitigt und die ursprünglich vertraglich vereinbarte Fensterfolienbeschichtung angebracht wird.
Bemusterungszentrum – ein Besuch lohnt sich
Um alle Details des Eigenheims festlegen zu können, besucht man am besten zusammen mit einem Vertreter der Baufirma ein Bemusterungszentrum. Dort wird einem gezeigt, welche Ausstattung im Baupreis enthalten ist. Was man sich darüber hinaus aussuchen kann, bringt Extrakosten mit sich, wie beispielsweise Marmorfliesen oder eine Whirlpool-Wanne.
In der Regel zählen diese nicht zur Standardausstattung. Auch werden Form und Farbe der Dachziegel protokolliert. Wie ist die Beschaffenheit des Außenputzes und in welcher Farbe wird die Fassade gestrichen?
Diese Liste könnte beliebig weitergeführt werden. Eine Checkliste macht aus diesem Grund nur wenig Sinn und würde hier den Rahmen sprengen.
Die Bemusterungsprotokolle sind bei jeder Baufirma unterschiedlich. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass die in der Bemusterung ausgesuchten Ausstattungsmerkmale verbaut werden. Das Protokoll wird von einem selbst und der Baufirma unterzeichnet und damit Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung.
Fehlentscheidungen sind recht häufig, wenn es um die Bemusterung des eigenen Traumhauses geht. Mangelnde Vorbereitung und Zeitdruck sind Ursachen, die oftmals teure Folgen mit sich bringen, z. B. schluckt die elegante, petrolfarbene Tapete im Wohnzimmer plätzlich dermaßen viel Licht, dass Frühlingsgefühle erst ab Juni aufkommen.
Umfragen haben ergeben, dass eine übereilte oder falsche Bemusterung zu Mehrkosten von 2. 500 bis 7.500 € führen kann. Daher ist es umso wichtiger, ein konkretes Budget festzulegen und ein schriftliches Bemusterungsprotokoll zu verlangen. Man sollte zudem auf konkrete Formulierungen mit Angabe beispielsweise der RALFarbe oder der Typenbezeichnung bestehen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte neben der Artikelbezeichnung ein verbindlicher Preis aufgeführt sein.
Fazit: Bemusterung im Bemusterungszentrum durchführen
Die Bemusterung sollte nicht zu Hause, sondern in einem gut ausgestatteten Bemusterungszentrum stattfinden. Um ein Gefühl für Raum, Ausstattung und Farben zu erhalten, eignen sich Besuche in Musterhausparks.
In einem anschließend ausgehändigten Protokoll sind alle gewählten Modelle mit Typenbezeichnung, Farbe und Preis aufgeführt. Unterzeichnen Sie dieses und lassen Sie es von der Baufirma gegenzeichnen.