Drittverwendungsfähigkeit
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Von der „Drittverwendungsfähigkeit“ spricht man bei einer Immobilie, die bei Ausfall des Mieters ohne großen Aufwand von Dritten genutzt werden kann.
Die Drittverwendungsfähigkeit hängt eng mit der Nutzungsart der Immobilie zusammen. Je individueller eine Immobilie auf die Bedürfnisse eines bestimmten Nutzers zugeschnitten ist, desto geringer fällt regelmäßig die Drittverwendungsfähigkeit aus.
Büroimmobilien können meist ohne Weiteres oder mit geringem Aufwand an andere Nutzer vermietet werden und besitzen deshalb eine hohe Drittverwendungsfähigkeit. Bei senioren- oder behindertengerechten Wohnungen ist die Drittverwendungsfähigkeit dagegen zumeist eingeschränkt.