Freistellungsbescheinigung prüfen: Das muss man als Vermieter beachten
Wenn Unternehmen oder Vermieter Bauarbeiten vornehmen lassen, zahlen sie eine Steuer ans Finanzamt.
Der Vermieter kann diese Steuer umgehen, wenn er Handwerker anheuert, die eine Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Allerdings muss er das notwendige Prüfen der Freistellungsbescheinigung selbst übernehmen.
Warum es Freistellungsbescheinigungen gibt
Schwarzarbeit schadet der deutschen Wirtschaft und dem Fiskus. Insbesondere im Bausektor kommt es häufig vor, dass Arbeiter nicht korrekt angemeldet sind und somit Steuern hinterzogen werden. Dafür hat der Staat die Bauabzugssteuer eingeführt.
Das Prinzip ist simpel: Der Vermieter zahlt einen Teil des Preises der Bauleistung an das Finanzamt.
Versteuert der Handwerker seine Einnahmen, erhält er diesen Teil vom Finanzamt wieder zurück. Niemand zahlt dabei mehr, doch es ist sichergestellt, dass alles korrekt versteuert wird.
Mehr dazu: Die 15%igen Bauabzugssteuer sollte nicht unterschätzt werden
Die Bauabzugssteuer umgehen
Steuern hin und her zu überweisen bedeutet aber großen Aufwand für alle Parteien. Deswegen kann sich ein Handwerker von der Bauabzugssteuer befreien lassen.
Er meldet seine Firma beim Finanzamt an und kann dem Auftraggeber dann eine Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Freistellungsbescheinigungen und ihre Echtheit
Freistellungsbescheinigungen werden vom Finanzamt allerdings nur einmal ausgestellt. Das Handwerksunternehmen hat das Original und verschickt nur die Kopie davon.
Das ist problematisch, denn: Kopien können leicht gefälscht werden oder das Original ist schon lange widerrufen, während die Kopie noch im Umlauf ist.
Das heißt für den Auftraggeber, die Echtheit von Freistellungsbescheinigungen muss überprüft werden. Die Pflicht liegt beim Vermieter, also der Partei, welche Bauleistungen in Auftrag gibt.
Ist die Freistellungsbescheinigung nicht echt, muss man unter Umständen gegenüber dem Finanzamt haften. Gerade bei größeren Bauaufträgen sollten Vermieter deswegen in jedem Fall die Echtheit überprüfen.
Freistellungsbescheinigung prüfen lassen: Online
Diese Pflichterfüllung ist jedoch kein sehr großer Aufwand und ist bequem über das Internet möglich. Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern können Sie die vorliegende Freistellungsbescheinigung prüfen.
Dort gibt es das Portal EIBE. Einfach die Daten der Firma eingeben, die sie überprüfen wollen. Ist die Bescheinigung echt, so wird sie in der Datenbank gefunden. Falls sie nicht echt ist, wird sie nicht gefunden.
Mehr dazu: Freistellungsbescheinigung: So überprüfen Sie die Echtheit im Internet
Sicherheit für Staat – und den Vermieter
Haben sie nun das Protokoll ausgedruckt, können sie es direkt an das Finanzamt schicken. Damit hat man als Vermieter oder sonstiger Auftraggeber seine Pflicht erfüllt und muss keine Konsequenzen fürchten.
Die Freistellungsbescheinigungen stets aufs Neue prüfen zu lassen, erscheint auf den ersten Blick kompliziert und lästig. Für den Staat ist dies jedoch sehr hilfreich und für den Vermieter ist der Aufwand durch das simple Verfahren minimal.