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Gradtagszahlmethode

Inhaltsverzeichnis

Die Gradtagszahlmethode kann zur Ermittlung der Heizkosten angewandt werden, wenn die Daten für eine Vergleichsberechnung nach § 9 a Abs. 1 Heizkostenverordnung – HeizkV nicht zur Verfügung stehen.

Findet in einem solchen Fall beispielsweise ein Mieterwechsel statt, wäre eine Verteilung der Heizkosten nach Kalendertagen ungerecht, da der Wärmeverbrauch in den einzelnen Monaten unterschiedlich hoch ist.

Darum rechnet man dann mit sogenannten Gradtagen.

Ein Jahr umfasst dabei 1.000 Gradtage, die auf die einzelnen Monate verteilt werden. Die Anzahl der den einzelnen Monaten zugeordneten Gradtage (Gradtagszahlen) werden vom Deutschen Wetterdienst in Offenbach errechnet.

Bei der Berechnung werden die jährlichen Heizkosten durch 1000 geteilt und mit der entsprechenden Gradtagszahl multipliziert.

Eine nach der Gradtagszahlmethode erstellte Heizkostenabrechnung kann vom Wärmeverbraucher nicht gemäß § 12 HeizkV um 15% gekürzt werden, weil die Methode eine verbrauchsabhängige Schätzung darstellt.