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Mietrecht: Toilettenspülung in Dauerbetrieb führt zu Kündigung

Inhaltsverzeichnis

Die Toilettenspülung ist ein ganz normaler Teil unseres Lebens – doch auch im Mietrecht kann sie eine große Rolle spielen.
Dafür muss jedoch eine permanente Lärmbelästigung für die Anwohner bestehen, wie ein Fall aus Berlin erst kürzlich gezeigt hat.

Dauerhafte Toilettenspülung führt zu Abmahnung

Und sie läuft und läuft und läuft: Wegen einer permanent laufenden Toilettenspülung wurde ein Berliner Mieter von seinem Vermieter vor die Tür gesetzt.
Andere Mieter hatten sich über diese permanente Lärmbelästigung beschwert – auch eine daraufhin folgende Abmahnung durch den Vermieter zeigte wenig Erfolg.
Daraufhin kündigte der Wohnungsinhaber dem Mieter fristlos und forderte die Räumung der Wohnung. Völlig zu Recht, wie das Amtsgericht im Berliner Bezirk Wedding befand.

Toilettenspülung wurde absichtlich permanent ausgelöst

Der Mieter hatte seinen Rasierer – aus relativ fadenscheinigen Gründen – so auf dem Toilettenkasten platziert, dass die Toilettenspülung dadurch dauerhaft ausgelöst wurde. Durch das permanente Wasserrauschen entstand jedoch eine Lärmbelästigung für alle anderen Anwohner, da das Haus sehr hellhörig ist.
Eine nicht hinnehmbare Störung, entschied das Gericht – die Kündigung sei in jeden Fall gerechtfertigt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Nachbarn dadurch auch in ihrer Nachtruhe gestört werden. Außerdem verstoße der Mieter mit der Dauerspülung gegen seine im Mietvertrag verankerten Pflichten und sorge für finanzielle Schäden.

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Wasserverschwendung und höhere Kosten für die Nachbarn

Durch das permanente Spülen werden Unmengen von Wasser vergeudet. Die Kosten dafür müssen vom Vermieter und den Nachbarn mitgetragen werden – in dem Haus sind keine separaten Wasserzähler installiert.
Die abenteuerlich anmutende Begründung des Mieters für sein Verhalten: Durch die Dauerspülung sollte der Geruch nach Fäkalien vertrieben werden, der aus den Untiefen des Porzellanbeckens aufstieg. Dieser Erklärungsversuch konnte das Gericht jedoch nicht davon überzeugen, die Kündigung als rechtswidrig anzusehen.
Amtsgericht Wedding, Aktenzeichen 15b C 80/09

Im Zweifel auf Gerichtsverfahren ankommen lassen

Ein abstruser Fall, der aber wieder einmal demonstriert, dass Gerichte immer wieder bereit sind, renitente Mieter zur Räson zu bringen und sich auf die Seite des Vermieters schlagen.
Denn es könnte oft so einfach sein, den Hausfrieden zu wahren und harmonisch nebeneinander zu leben – in diesem Fall hätte bereits ein Duftstein im WC ausgereicht.
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