Selbstjustiz des Vermieters: 250.000 Euro Strafe drohen
Verständlich, wenn Vermieter bei Mietrückständen die Nerven verlieren.Sie bleiben auf den Kosten, mindestens aber den Zinsen sitzen.Die Selbstjustiz des Vermieters wird aber noch teurer, wie dieser Fall belegt.
Selbstjustiz des Vermieters: Mieter zahlte noch nicht einmal Betriebskosten
Der Vermieter machte kurzen Prozeß: sein Mieter blieb ihm Miete und Betriebskosten schuldig. Er wechselte kurzerhand das Türschloss aus, um seinen Mieter loszuwerden.Menschlich verständlich, sogar kaufmännisch durchaus vertretbar. Der Mieter missbraucht den Vermieter hier als hauseigene Bank. Ausfallende Mieten durch Mietrückstand sind ausgefallende Renditen, ausfallende Betriebskostenzahlungen ein handfester Kredit.Nur: erwartungsgemäß hat die Deutsche Rechtsprechung im Mieterrecht etwas gegen die Selbstjustiz des Vermieters. Das angedrohte Ordnungsgeld: 250.000 Euro bei Wiederholung respektive 6 Monate Ordnungshaft. Aus der Anordnung:
Dem Vermieter wurde untersagt, „den unmittelbaren Besitz […] an der Wohnung ohne einen Räumungstitel zu entziehen.“Heißt konkret: ein Mieter muss immer Zugang haben. Weder ist es erlaubt, die Schlösser auszutauschen noch auf eine andere Art und Weise den Zugang zu verwehren.
Zinsschaden direkt berechnen
Wer sicherer gehen möchte, zumindest nicht noch Zinsen zahlen zu müssen, greift bei der Vermietung konsequent zu Einzugsermächtigungen.Attraktive Immobilien lassen sich zur Zeit immer noch gut – und auch gegen diese Nebenbedingung – vermieten.Zwar können Mieter dieselbe noch widerrufen. Für Sie ergibt sich dann jedoch sofort ein Grund, nachzuhaken. Rechnen Sie in Ihren Aufforderungsschreiben dann den Zinsschaden sofort detailliert vor.