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Treppenhaus: Was abgestellt werden darf und was nicht

Inhaltsverzeichnis

Um Hausflure und Treppenhäuser gibt es häufig Streit.

Grund: Immer wieder dienen sie den Hausbewohnern zur Lagerung von persönlichem Hab und Gut, werden Sachen einfach „ausgelagert“ und der Wohnraum so eigenmächtig erweitert.

Um Streit zu vermeiden, sollten Sie genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Verengung der Fluchtwege

Mitunter kann dies dazu führen, dass ein Durchkommen kaum noch möglich ist, zumindest nicht mit Gepäck, Einkaufstüten oder Getränkekästen.

Abgesehen davon, dass Ihr Treppenhaus so wenig ansehnlich ist und sich auch stärker abnutzt, sind die Einlagerungen der Mieter auch der Sicherheit wenig zuträglich: Bricht ein Feuer aus, ist der Fluchtweg gefährlich verengt.

Treppenhaus: Wie sieht es mit Fahrräder und Kinderwägen viele aus

Deshalb ist, was viele Mieter gar nicht wissen, das Parken von Fahrrädern im Treppenhaus auch nicht erlaubt. Denn es gehört nicht zu seiner „vertragsgemäßen Nutzung“.

Der Mieter ist vielmehr verpflichtet, sein Fahrrad in seine Wohnung oder in seinen Keller zu bringen, wenn es nicht auf der Straße stehen soll.

Nur dann, wenn es einen Fahrradkeller oder einen Fahrradständer gibt, darf der Mieter diesen nutzen, ohne dass ihm dies explizit erlaubt werden müsste. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie Derartiges als Vermieter zu ermöglichen hätten. Etwas anderes gilt nur, wenn es im Mietvertrag geregelt wurde.

Es gibt nur noch wenige Hauseingänge, die nicht mit Fahrrädern zugeparkt sind. Aus Bequemlichkeit und Sorge vor Diebstahl werden die Zweiräder ungern auf der Straße oder in der eigenen Wohnung abgestellt.

Für Sie als Hauseigentümer besonders ärgerlich: Durch das Anschließen der Räder am Treppengeländer wird dies oftmals Das gleiche gilt im Prinzip auch für Kinderwagen.

In der Praxis zeigen die Gerichte insoweit jedoch vielfach Verständnis für die Eltern, schon deshalb, weil der Schutz der Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.

Deshalb sind Kinderwagen dann, wenn sie so abgestellt werden, dass sie niemanden behindern, in aller Regel hinzunehmen.

Wichtig aber ist, dass den übrigen Hausbewohnern stets der freie Zutritt des Kellers und des Treppenhauses möglich ist. Wenn dies nicht gewährleistet ist, dürfen auch Kinderwagen nur kurzzeitig im Hausflur abgestellt werden.

Rauchen im Treppenhaus

Mancher Raucher verzichtet in seiner Wohnung auf den Tabakgenuss, um Mitbewohner, weiße Wände und vielleicht auch seine Gesundheit zu schonen. Folge: Geraucht wird im Treppenhaus.

Fühlen sich hierdurch die übrigen Hausbewohner gestört, können sie auf saubere Luft pochen: Nach Meinung der Gerichte widerspricht es nämlich „der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist“. (AG Hannover, 70 II 414/99)