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Übernahme unrenovierter Wohnung: Ausgleich für den Nachmieter

Inhaltsverzeichnis

Beendet ihr Mieter das Mietverhältnis vorzeitig und hat keine Zeit für die vereinbarte Renovierung, muss er Ihnen einen Ausgleichsbetrag zahlen.

In der Vermietungspraxis wird oft so verfahren, dass der neue Mieter, der die Wohnung unrenoviert übernimmt, wiederum vom Vermieter einen Ausgleichsbetrag erhält.

Dieser Ausgleich kann auch darin bestehen, dass dem Mieter ein Mietnachlass eingeräumt wird.

Bekommt der neue Mieter nämlich einen Ausgleich dafür, dass er eine unrenovierte Wohnung bezieht, können Sie seine Verpflichtung zur Renovierung bei Mietende hingegen wirksam vereinbaren.

Und dies kann sich für Sie lohnen.

Beispiel: Das auf 4 Jahre befristete Mietverhältnis mit Ihrem Mieter endet schon nach zwei Jahren. Die Wohnung ist etwas verwohnt, aber eigentlich noch „gut in Schuss“. Sie vermieten neu an eine Person, die Ihr Mieter Ihnen als Nachmieter vorgeschlagen hat.

Dieses Mietverhältnis dauert 12 Jahre. Bei seinem Ende stellen Sie fest, dass die Mieträume komplett renovierungsbedürftig sind.

Hat Ihr Nachmieter bei seinem Einzug von Ihnen einen Ausgleich erhalten, konnten Sie seine Verpflichtung zur Endrenovierung bei Auszug wirksam festlegen.

Ausgleichszahlung kann lohnende Investition sein

Da dieser Ausgleich wegen des geringeren Renovierungsaufwands nach nur zwei Jahren deutlich geringer wäre, als eine Totalrenovierung der Wohnung nach 12 Jahren Mietdauer, hätte sich die „Investition“ für Sie gelohnt.

Wichtig: Der Ausgleich muss immer angemessen sein. Das heißt, der Geldbetrag bzw. der Mietnachlass muss in etwa den Kosten entsprechen, die bei einer fachgerechten Renovierung entstehen würden.

Ausgleich durch Vormieter

Dieser Ausgleich kann auch darin bestehen, dass der Nachmieter von einem Vormieter bestimmte Einrichtungsgegenstände, etwa einen Teppichboden, übernimmt. Entscheidend dabei ist, zu vereinbaren, dass es sich dabei um einen Ausgleich für die fehlende Anfangsrenovierung handelt.

Musterformulierung: Vermieter – Mieter

Zum Mietvertrag vom (…) wird Folgendes vereinbart:

Zum Ausgleich der vom Mieter übernommenen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zahlt der Mieter an den Vermieter einen Ausgleichsbetrag in Höhe von […] €. Dieser Betrag ist bis zum (…) fällig.

[…], den _____________

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Vermieter

Mieter

Musterformulierung: Vermieter – Mieter – Nachmieter

Zum Mietvertrag vom (…) wird Folgendes vereinbart:

Gemäß o.a. Mietvertrag ist der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Der Nachmieter übernimmt diese Verpflichtung hiermit als eigene Verpflichtung unter Anrechnung der Nutzungsdauer durch den Mieter als eigene Nutzungsdauer. Der Vermieter erklärt sich mit dieser Vereinbarung einverstanden.

[…], den _____________

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Vermieter

Mieter

Musterformulierung: Vermieter – Nachmieter

Der Nachmieter übernimmt die von ihm mit Mietvertrag vom (…) angemietete Wohnung in unrenoviertem Zustand. Als Ausgleich für die von ihm mietvertraglich übernommene Verpflichtung, Schönheitsreparaturen bei Mietende auszuführen, erhält er einen Ausgleich. Dieser Ausgleich besteht

  • in einer bei Einzug fälligen Geldzahlung des Vermieters, und zwar in Höhe von (…) €
  • in einem Mietnachlass für die Monate (…) in einer Höhe von (…) €/Monat
  • darin, dass der Nachmieter vom Vermieter die folgenden Einrichtungsgegenstände im Einvernehmen mit dem Vermieter ohne Gegenleistung zu Eigentum übernommen hat: (…)

[…], den _____________

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Vermieter

Mieter

Oft muss Nachmieter renovieren

In der Vermietungspraxis kommt es immer wieder vor, dass nicht der Mieter renoviert, sondern dies durch den Nachmieter geschehen soll.

Dies kommt zum Beispiel vor, wenn das Mietverhältnis vorzeitig endet, etwa, wenn der Mieter überraschend eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt antritt oder er für längere Zeit in ein Krankenhaus muss.