Urkundenprozess: Im Vorverfahren nur Urkunden als Beweismittel
- Kurzfristiger Termin zur mündlichen Verhandlung
- Nachverfahren: Prüfung der Einwendungen des Beklagten
- Keine neue Bewertung im Nachverfahren
- Urkundenprozess auch bei Mietrückständen möglich
- BGH-Entscheidung begünstigt Vermieter
- Sie müssen die Miete einklagen – nutzen Sie die Vorteile des schnellen Urkundenprozesses
Der Urkundenprozess ist in ein Vor- und ein Nachverfahren aufgeteilt.
Hierbei stellt das Vorverfahren den eigentlichen Urkundenprozess dar.
In diesem sind nur Urkunden als Beweismittel zugelassen.
Es werden keine Zeugen geladen und vernommen, kein Sachverständiger beauftragt und es findet auch kein Ortstermin statt.
Selbst die Parteien dürfen nur eingeschränkt vernommen werden.
Dementsprechend kann sich auch der Beklagte nur mit Hilfe von Urkunden gegen einen geltend gemachten Zahlungsanspruch zur Wehr setzen. So muss er beispielsweise seine Zahlung durch eine Quittung belegen oder aber durch eine Stundungsvereinbarung nachweisen, dass er gar nicht zur Zahlung verpflichtet war.
Das Vorliegen von Mängeln, die einem Zahlungsanspruch entgegenstehen, kann er nur durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens beweisen. Ein Solches wird ihm aber in der Regel nicht vorliegen, beziehungsweise kann er es in der Kürze der Zeit auch nicht erhalten.
Kurzfristiger Termin zur mündlichen Verhandlung
In den meisten Fällen muss sich der Richter im Termin nur die entscheidungserheblichen Urkunden, die vorher in Kopie zur Gerichtsakte gereicht worden sind, im Original anschauen. Daher setzt er in der Regel kurzfristig einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
Dann geht alles sehr schnell. Häufig erhalten Sie bereits nach einem Monat den Vollstreckungstitel und können den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Im normalen Klageverfahren müssen Sie in der Regel mehrere Monate auf Ihren Titel warten.
Zwar bekommen Sie am Ende des Vorverfahrens nur ein sogenanntes Vorbehaltsurteil, das „den Beklagten, vorbehaltlich der Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren zur Zahlung verurteilt“. Entscheidend ist jedoch, dass Sie bereits mit diesem Titel vollstrecken dürfen und so Ihr Geld erhalten.
Nachverfahren: Prüfung der Einwendungen des Beklagten
In dem sich anschließenden Nachverfahren wird festgestellt, ob die Einwendungen des Beklagten berechtigt sind. Hier sind dann, wie im normalen Zivilprozess, alle Beweismittel zugelassen.
Sofern sich im Rahmen des Nachverfahrens herausstellt, dass die Einwendungen des Beklagten berechtigt waren, also die Zahlungsverpflichtung nicht vorlag, wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Das Nachverfahren entspricht in seiner Dauer dem normalen Zivilverfahren.
Keine neue Bewertung im Nachverfahren
Im Nachverfahren ist das Gericht an die Feststellungen des Vorverfahrens gebunden, soweit diese nicht auf den Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenprozess beruhen. Das heißt, das Gericht darf eine Urkunde oder Parteivernehmung nicht neu bewerten.
Urkundenprozess auch bei Mietrückständen möglich
Bereits vor einigen Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung getroffen, dass Sie Ihren Anspruch auf Zahlung einer Wohnraummiete im Urkundenprozess geltend machen können (BGH, Urteil v. 01.06.05, Az. VIII ZR 216/04).
In einer weiteren Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit des Urkundenprozesses im Bereich der Mietforderungen erweitert.
Er entschied, dass der Urkundenprozess auch dann möglich ist, wenn der Vermieter seinem Mieter die Wohnung zwar in vertragsgemäßem Zustand übergeben hat, der Mieter die Mietzahlung aber aufgrund nachträglich entstandener Mängel verweigert (BGH, Urteil v. 20.12.06, Az. VIII ZR 112/06).
Also: Auch wenn Ihr Mieter Gegenansprüche geltend macht, können Sie Ihre Ansprüche im Urkundenprozess durchsetzen.
In seiner letzten Entscheidung zu diesem Thema hat der BGH den Ur kundenprozess selbst dann für zulässig erachtet, wenn der Mieter seine Mietzahlung aufgrund von Mängeln verweigert, die bereits bei Übergabe der Wohnung vorgelegen haben (BGH, Urteil v. 08.07.09, Az. VIII ZR 266/08).
Folgendes war passiert: Der Vermieter verklagte seine Wohnraummieter im Wege des Urkundenprozesses auf Zahlung offener Mieten. Die Mieter beriefen sich auf diverse Mängel der Wohnung und trugen vor, diese hätten bereits teilweise bei Einzug vorgelegen.
BGH-Entscheidung begünstigt Vermieter
Nach Auffassung des BGH war auch in diesem Fall der Urkundenprozess statthaft. Der BGH sah den Urkundenprozess auch dann als zulässig an, wenn der beklagte Mieter Mängel einwendet, die bereits bei Übergabe der Wohnung vorhanden waren. Er entschied zugunsten des Vermieters.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Wohnung nach Überlassung des Wohnraums trage.
Grundsätzlich haben Sie als Vermieter zu beweisen, dass Sie die Wohnung in mangelfreiem Zustand übergeben haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihr Mieter die Wohnung annimmt, ohne die Mängel vorab zu rügen.
Sofern dieser Umstand zwischen Ihnen und Ihrem Mieter unstreitig ist oder Sie beweisen können, dass Ihr Mieter die Wohnung ohne zu rügen angenommen hat, findet eine Beweislastumkehr zulasten Ihres Mieters statt.
Den Beweis können Sie durch ein Übergabeprotokoll oder einen Kontoauszug erbringen. Aufgrund dieser Beweislastumkehr müssen Sie die Mangelfreiheit der Wohnung nicht mehr beweisen und dürfen Ihre Ansprüche im Urkundenprozess geltend machen.
Wichtig: Lassen Sie sich bei Übergabe der Wohnung immer deren Mangelfreiheit schriftlich von Ihrem Mieter bestätigen. So sichern Sie sich den Weg zum Urkundenprozess.
Tipp: Sofern sich im Verlauf des Urkundenprozesses herausstellen sollte, dass Sie Ihren Anspruch nicht in diesem Verfahren durchsetzen können, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Der Prozess ist dann nicht verloren, sondern Sie können durchaus in das „normale Verfahren“ wechseln.
Sie müssen die Miete einklagen – nutzen Sie die Vorteile des schnellen Urkundenprozesses
Haben sich Mietrückstände angesammelt, scheuen viele Vermieter den Weg zum Gericht, da dieser nicht nur zeitaufwendig, sondern vor allem auch langwierig ist. Insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Mieters fürchten viele Vermieter, weder ihr Geld zu erhalten, noch die Prozesskosten erstattet zu bekommen.
In der Tat kann es im Klageverfahren je nach Lage des Falls durchaus Monate dauern, bis Sie zu Ihrem Recht kommen.
In solchen Fällen müssen Sie wissen, dass es auch vor Gericht eine Möglichkeit gibt, relativ schnell Ihr Recht durchzusetzen: den Urkundenprozess.
Der Urkundenprozess bevorzugt die Kläger, die „etwas Schriftliches in der Hand haben“. Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) erhalten Sie schnell einen Titel, aus dem Sie vollstrecken können, falls Sie Ihren Klageanspruch durch die Vorlage von Urkunden, also Schriftstücken, beweisen können.