Wärmezähler: Einbau wird nun Pflicht
Ab Ende 2013 muss der auf die Warmwasserbereitung entfallende Wärmeverbrauch mit Wärmezählern gemessen werden.
Eine rechnerische Ermittlung ist dann nicht mehr zulässig.
Für den fristgerechten Einbau der Wärmezähler ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Wird die Heizungsanlage von einem Dritten betrieben, muss unbedingt geklärt werden, wer den Einbau und die Kosten übernimmt.
Laut Heizkostenverordnung ist zumindest ein Wärmezähler pro Heizungsanlage erforderlich. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, einen zweiten Wärmezähler für die Ermittlung der Heizwärme zu installieren.
Nur wenn die Erfassung mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden ist, ist gemäß § 9 Abs. 1 HeizkostenV eine Befreiung von dieser Pflicht möglich. Unzumutbarkeit liegt beispielsweise vor, wenn die Installation der Messgeräte unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.
Dass ist dann anzunehmen, wenn die verursachten Kosten 25 % der Brennstoffkosten übersteigen.
Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung erst Ende 2013 greift, sollten Immobilieneigentümer möglichst bald die Installation planen und vorbereiten. Eine rechtzeitige Beauftragung eines Installateurs ist wichtig, weil es wegen der mit Zeitablauf steigenden Anfrage zu Engpässen kommen kann.
Im Idealfall lassen Sie die Wärmezähler kurz vor der Hauptablesung installieren.
Beachten Sie: Sind die Zähler nicht bis 31.12. 2013 installiert, können Ihre Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen, gemäß § 12 Abs. 1 der HeizkostenV.