Mahnbescheid: Das steht drin
Ein Mahnbescheid wird auf entsprechenden Antrag des Gläubigers einer Geldschuld vom Amtsgericht in seiner Funktion als Mahngericht erlassen. Auf Grundlage des Mahnbescheides kann das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid steht einem Urteil gleich, dass heißt, er ist ein Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Das Verfahren von der Beantragung des Mahnbescheids bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheids bezeichnet man als Mahnverfahren.
Die Einleitung des Mahnverfahrens unterbricht die Verjährung. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Geschieht dies, wird das Mahnverfahren als Klageverfahren vor Gericht fortgesetzt.