Mahnung: Alles zur Zahlungserinnerung
Eine Mahnung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Der Mahnung steht die Erhebung der Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids gleich (§ 286 Abs. 1 BGB).
Mit Ablauf der in einer Mahnung gesetzten Frist, gerät der Schuldner in Verzug. In bestimmten Fällen ist eine Mahnung entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB), so zum Beispiel, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Mahnung kann vom Gläubiger selbst ausgefertigt werden. Er kann aber auch andere (Rechtsanwälte, Inkassobüros usw.) damit beauftragen.
Zahlt der Mieter beispielsweise die geschuldete Miete nicht fristgerecht, kann der Vermieter die Forderung mahnen, obwohl dies in diesem Fall nach dem Gesetz nicht notwendig ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Mahnung beinhaltet regelmäßig die Höhe der offenen Forderung, bis wann der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters berücksichtigt wurde und ein Ausgleich der offenen Forderung erwartet wird.