Nachbarschaftsstreit: Der Garten im Brennpunkt
Streitigkeiten unter Nachbarn können sich an vielerlei Ursachen entzünet werden.
Immer wieder sind es mehr oder minder typische Alltagssituationen, in denen es immer wieder zu Konflikten zwischen Nachbarn kommt.
Beachten Sie jedoch, dass bei Gerichtsentscheidungen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten die Umstände des konkreten Falls oft von zentraler Bedeutung sind.
Eine Eins-zu-eins-Übertragung auf Ihren Fall ist nicht möglich. Der im folgenden beschriebene Fälle sind daher nicht mehr als eine Orientierungshilfe.
Gartengestaltung
Der eine liebt einen englischen Rasen, der zweite baut in seinem Nutzgarten Obst und Gemüse an, ein dritter liebt die naturbelassene Kräuter- und Blumenwiese. Auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt: Die Gestaltung des Gartens ist grundsätzlich alleinige Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Nachbar in seinem Garten regelmäßig das Unkraut beseitigt. Samenflug und Blütenpollen, die vom Nachbargrundstück herüberwehen, auch wenn es sich um „Unkräuter“ handelt, sind als naturgegeben zu akzeptieren. Sogar wenn ein Nachbar sein unbebautes Grundstück wild bewuchern lässt und die „Wiese“ nur einmal jährlich abmäht, hätten Sie dies in aller Regel hinzunehmen.
Ein anderer häufiger Fall: Ein Grundstückseigentümer pflanzt in seinem Garten Bäume und Sträucher, die auf das Nachbargrundstück von Jahr zu Jahr größere Schatten werfen, den eigenen Anpflanzungen das Licht nehmen und die Räume verdunkeln.
Auch dies hätten Sie grundsätzlich zu dulden, sofern die gesetzlich geregelten Grenzabstände eingehalten sind. Weder das Fällen noch das Zurückschneiden der Bäume kann dann verlangt werden. Was Sie aber unternehmen können, wenn die Zweige über die Grundstücksgrenze hinüberragen, lesen Sie im Kapitel „Zweige und Wurzeln“ auf Seite 28.
Laubfall
Im Herbst kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, wenn das Laub von Bäumen und Sträuchern aus Nachbars Garten auf das eigene Grundstück fällt und hier mit großem Arbeits- und Zeitaufwand beseitigt werden muss. Mancher Eigentümer versucht dann, die Beseitigung der Pflanzen oder zumindest die Erstattung der Kosten für seinen Reinigungsaufwand gerichtlich durchzusetzen. Meist ohne Erfolg.
Grundsätzlich wird Laubfall oder Nadelfall von den Gerichten als eine normale Beeinträchtigung angesehen, die als Kehrseite der Annehmlichkeiten, die ein begrüntes Wohngebiet hat, hinzunehmen ist.
Selbst wenn umfangreiche Reinigungsmaßnahmen erforderlich werden, beispielsweise die Reinigung der Dachziegel mit einem Hochdruck-Reinigungsgerät, muss der Eigentümer der Bäume und Pflanzen seinem Nachbarn nicht die entstehenden Kosten erstatten.
Nur in seltenen Ausnahmefällen sehen Gerichte Beeinträchtigungen durch Blüten-, Laub- und Nadelfall als wesentlich an. Aber selbst dann hat der Nachbar keinen Beseitigungsund Unterlassungsanspruch, wenn der Laubfall ortsüblich ist, wenn also das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem Gärten, Bäume und Sträucher zum typischen Erscheinungsbild gehören.
Ein finanzieller Ausgleich, beispielsweise für einen erhöhten Reinigungsaufwand, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Laubfall einen solchen Umfang erreicht, dass der Nachbar dadurch in der Nutzung seines eigenen Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird.
Wie die Praxis zeigt, nehmen die Gerichte aber eine derartige Beeinträchtigung nur sehr selten an. Letztendlich kommt meist nur ein geringer Geldausgleich für die Mehrbelastung in Betracht, dessen Höhe von den Gerichten geschätzt wird, denn auch bei „nur normalem“ Laubfall hätte der Nachbar seinen Garten und seine Wege reinigen müssen.
Praxis-Tipp: Ein Rechtsstreit über Laub aus Nachbars Garten lohnt sich fast nie. Suchen Sie stattdessen in einem offenen Gespräch Kompromisse. Über die Grenze herüberragende Zweige muss Ihr Nachbar ohnehin entfernen. Bitten Sie ihn bei dieser Gelegenheit auch, das von seinen Bäumen gefallene Laub auf Ihrem Grundstück zu entfernen.
Dies bietet sich besonders an, wenn Sie vom Laubfall der benachbarten Bäume stark betroffen sind, während von Ihren Pflanzen kaum Laub auf benachbarte Grundstücke fällt. Mitunter kann eine geringfügige Umgestaltung des eigenen Gartens oder das Aufstellen einer Sichtschutzwand, die jedenfalls das Laub von Sträuchern auf dem Nachbargrundstück zurückhält, das Problem etwas entschärfen.